Dienstvereinbarungen
Zwischen dem Stadtkirchenvorstand und der Mitarbeitervertretung im Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover können nach § 36 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden, die die Rechte der Mitarbeitervertretung oder die Arbeitsbedingungen in den Dienststellen/Einrichtungen/Kirchengemeinden regeln.
Unter nachfolgendem Link sind alle derzeit abgeschlossenen Dienstvereinbarungen zu finden: