Rechtsgrundlagen

Die Grundlagen unseres Handelns sind ab 01.01.2024 das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD). In ihm sind die Aufgaben und Befugnisse einer MAV geregelt, deren Bildung und Zusammensetzung, organisatorische Vorgaben und anderes.

Für die Wahl der Mitarbeitendenvertretung gilt die Wahlordnung des MVG-EKD.

Die kirchengesetzlichen Grundlagen zwischen Mitarbeitenden und ihren Anstellungsträgern ist im Mitarbeitendengesetz (MG) geregelt. Die jeweils gültigen arbeitsrechtlichen und tariflichen Verweise sind in der Dienstvertragsordnung(DVO) bestimmt.

Informationen zu allen kirchlichen Gesetzen und weiteren Verfügungen sind auf den Websites der Landeskirche Hannovers sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland zu ersehen.

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Art. 1 der Verfassung der Landeskirche Hannovers: »Für die Erhaltung und Förderung der rechten Verkündigung des Wortes Gottes und der stiftungsgemäßen Darreichung der Sakramente sind die Landeskirche und die Kirchengemeinden mit allen ihren Gliedern, Amtsträgern und Organen verantwortlich.«

Rechtssammlung der Landeskirche

Sämtliche Gesetze und Verordnungen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers finden Sie gesammelt auf einer Website unter www.kirchenrecht-evlka.de.

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