Rechtsgrundlagen

Die Grundlagen unseres Handelns sind ab 01.01.2020 das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD). In ihm sind die Aufgaben und Befugnisse einer MAV geregelt, deren Bildung und Zusammensetzung, organisatorische Vorgaben und anderes.

Abweichungen und Ergänzungen zum MVG-EKD hat die Landeskirche Hannover mit einem Anwendungsgesetz geregelt, in dem auch die Zuständigkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten durch das Kirchengericht der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen bestimmt ist.

Für die Wahl der Mitarbeitervertretung gilt die Wahlordnung des MVG-EKD.

Die kirchengesetzlichen Grundlagen zwischen Mitarbeitenden und ihren Anstellungsträgern ist im Mitarbeitendengesetz (MG) geregelt. Die jeweils gültigen arbeitsrechtlichen und tariflichen Verweise sind in der Dienstvertragsordnung(DVO) bestimmt.

Informationen zu allen kirchlichen Gesetzen und weiteren Verfügungen sind auf den Websites der Landeskirche Hannovers sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland zu ersehen.

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Art. 1 der Verfassung der Landeskirche Hannovers: »Für die Erhaltung und Förderung der rechten Verkündigung des Wortes Gottes und der stiftungsgemäßen Darreichung der Sakramente sind die Landeskirche und die Kirchengemeinden mit allen ihren Gliedern, Amtsträgern und Organen verantwortlich.«

Rechtssammlung der Landeskirche

Sämtliche Gesetze und Verordnungen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers finden Sie gesammelt auf einer Website unter www.kirchenrecht-evlka.de.

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