Dienstvereinbarungen
Zwischen dem Stadtkirchenvorstand und der Mitarbeitervertretung im Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover können nach § 36 Mitarbeitervertretungsgesetz-EKD Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden, die die Rechte der Mitarbeitervertretung oder die Arbeitsbedingungen in den Dienststellen/Einrichtungen/Kirchengemeinden regeln.
Im folgenden sind die abgeschlossenen Dienstvereinbarungen aufgeführt und können als Link aufgerufen werden:
- Dienstvereinbarung zum respektvollen Umgang
- Dienstvereinbarung Homeoffice (in Kraft getreten am 01.08.2020)
- Anlage zur DV Homeoffice / Mustervereinbarung
- Antrag für Homeoffice/alternierende Telearbeit
- Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens bei der Einstellung und Eingruppierung von kurzfristig beschäftigten Vertretungs- und Aushilfskräften (Abgeschlossen am 30.01.2018)
- Vereinbarung über den Umgang mit abhängigkeitsgefährdeten und abhängigkeitserkrankten Beschäftigten des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover und den Umgang mit Suchtmitteln während der Dienstzeit (In Kraft getreten am 01.04.2016)
- Regelung über die Vereinheitlichung von Arbeitszeitregelungen im Bereich der Kindertagesstätten in der Trägerschaft des Stadtkirchenverbandes (In Kraft getreten am 01.08.2022)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - (In Kraft getreten am 01.06.2012)
- Durchführung des Auswahl- und Beteiligungsverfahrens bei Bewerbungen (Abschluss am 08.10.2010)
- Regelungen zur Arbeitszeit, zur Einführung von Arbeitszeitkonten sowie zum Nichtraucherschutz (In Kraft getreten am 01.05.2019)
- Verfahren zur Informationspflicht der Dienststellenleitung gegenüber der Mitarbeitervertretung gemäß § 35 Mitarbeitervertretungsgesetz und der sich daraus ergebende Zusammenarbeit (Abschluss 16.01.2006)
- Nutzung von namensbezogenen E-Mail-Adressen für Mitarbeiter/innen in der Stadtkirchenkanzlei (In Kraft getreten am 19.12.2003)
- Durchführung von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests (In Kraft getreten am 15.11.2021)
- Dienstvereinbarung zur Entgeltumwandlung für Sachleistungen (Dienstradleasing) - (In Kraft getreten am 15.12.2021)
- Dienstvereinbarung zur Einführung eines alternativen Entgeltanreiz-Systems nach §18 a TVöD-V (in Kraft getreten am 01.09.2022)
- Dieser Dienstvereinbarung zum alternativen Entgeltanreizsystem haben sich auch folgende Kirchengemeinden angeschlossen: KG Horst-Frielingen-Meyenfeld; KG Matthäi, KG Philippus, Marktkirchengemeinde, KG Linden-Nord, Martin-Luther-KG Ahlem, KG St. Johannis Bemerode, KG Stephanus, KG Osterwald, Gartenkirchengemeinde