Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen

Zwischen dem Stadtkirchenvorstand und der Mitarbeitervertretung im Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover können nach § 36 Mitarbeitervertretungsgesetz-EKD Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden, die die Rechte der Mitarbeitervertretung oder die Arbeitsbedingungen in den Dienststellen/Einrichtungen/Kirchengemeinden regeln.

Im folgenden sind die abgeschlossenen Dienstvereinbarungen aufgeführt und können als Link aufgerufen werden: