Aktuelles

Informationen der Mitarbeiter*innenvertretung Stadtkirchenverband Hannover

Deutschlandticket als Jobticket

Die Region Hannover hat nun endgültig Regelungen beschlossen, wie Arbeitgeber ihren Beschäftigten mit zwei Varianten ein wesentlich günstigeres Angebot anbieten könnten.

Mit einer während der Teilmitarbeitendenversammlung für den Sozial- und Erziehungsbereichs am Mittwoch, den 22. März in der Marktkirche begonnenen Unterschriftenaktion möchte die Mitarbeitendenvertretung des Stadtkirchenverbandes Hannover die Einführung eines Jobticket in Gang setzen. Ziel sollte sein, mit Zuschuss des Arbeitgebers, zu einem maximalen Jahrespreis von 365,- € für das deutschlandweit gültige 49,- €-Monatsticket zu kommen. Optimal wäre das als 2. Variante angebotene 0,- €-Ticket zu erreichen, bei dem der Arbeitgeber 60 % übernimmt und die Region Hannover den restlichen Anteil.

Wir brauchen von den Mitarbeitenden für diese Verhandlungen große Unterstützung und wünschen uns eine Rückmeldung über die beigefügte Unterschriftenliste. Die Listen bitte bis 6. April an uns zurückschicken. Dies geht auch eingescannt oder per Foto als Mail an mav.stadtkirchenverband@evlka.de .

Unterschriftenliste „Wir wollen das 49,- €-Deutschlandticket als Jobticket“

Eine verstärkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs liegt auch im Interesse der Kirche, um die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen. Zur Abfrage der derzeit genutzten Verkehrsmittel der Beschäftigten im Stadtkirchenverband Hannover lief kürzlich eine anonyme Umfrage, an der sich von den ca. 1600 Mitarbeitenden bisher erst ca. 300 beteiligt haben. Aus diesem Grund wurde die Frist zur Teilnahme noch einmal verlängert. Die Umfrage ist auch eine gute Gelegenheit, Ihre Wünsche und Anregungen zur Verbesserung der Mobilität von Beschäftigten einzubringen. Wer also an dieser in wenigen Minuten zu erledigenden Befragung noch nicht teilgenommen hat, kann dies mit folgendem Link nachholen:

https://www.formulare-e.de/f/mobilitatsbefragung-hauptamtliche-stadtkirchenverband-nachreichungen

Teil-Mitarbeiter*innenversammlung für Kitas am 22. März

Alle pädagogischen Mitarbeitenden aus den Kindertagesstätten des Stadtkirchenverbandes Hannover sind am Mittwoch, den 22 März 2023 von 9.00 - 11.00 Uhr in die Marktkirche, Hanns-Lilje-Platz 11 in der City von Hannover eingeladen. In dieser Mitarbeiter*innenversammlung wird über die tarflichen Neuerungen im Sozial- und Erziehungsdienst informiert, wie z.B. die Regenerationstage und neue Eingruppierungsoptionen.

Einladungsschreiben Teilmitarbeiterversammlung 2023

Regenerations- und Umwandlungstage für Mitarbeitende im SuE-Bereich

Für die pädagogischen Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsbereich stehen für die Beantragung der jährlichen 2 Regenerationstage und der Umwandlung von zwei weiteren zusätzlichen freien Tagen, soweit Anspruch auf die SuE-Zulage besteht, nun Vordrucke zur Verfügung:

Vordruck für die Beantragung von Regenerationstagen

Vordruck für die Geltendmachung von Umwandlungstagen für ein Kalenderjahr

Vordruck für die Beantragung von Umwandlungstagen

Ausführliche Hinweise, welche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen müssen und wie mit den Anträgen verfahren wird, sind unter diesem Link zu finden:

Hinweise zu den Regenerations- und Umwandlungstagen

Beschlüsse zum Sozial- und Erziehungsdienst

In ihrer Sitzung am 24.11.2022 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) im Gleichklang mit den Kommunen den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 18. Mai 2022 für die kirchlichen Mitarbeitenden, für die der sog. "SuE-Tarif" des TVöD-V (VKA) Anwendung findet, übernommen.

Unter folgenden Links sind das ADK-Info der Arbeitnehmerorganisationen, sowie eine Zusammenfassung des Informationsschreiben der Landeskirche zu den wesentlichen Inhalten des Tarifabschlusses zu finden:

ADK Info 4-2022 

Zusammenfassung SuE Beschlüsse vom 24.11.2022

Befristete Wegstreckenentschädigung auf 0,38 €

Der Landessynodalausschuss hat in seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen, aufgrund der hohen Energiepreise die befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung des Landes Niedersachsen zu übernehmen. Mit Wirkung vom 01. November 2022 bis zum 30. Juni 2023 beträgt die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke 38 Cent je Kilometer (statt 30 Cent).

Da die Verordnung schon zum dem 01. November 2022 in Kraft getreten ist, kann auch für bereits abgerechnete Fahrten ab diesem Datum eine höhere Wegstreckenentschädigung geltend gemacht werden.

Ab 01.01.2023 wird der Beitragssatz zur KZVK erhöht

Alle kirchlich Beschäftigten in der Hannoverschen Landeskirche sind bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse  Hannover (KZVK) durch ihren Anstellungsträger versichert. Die Anstellungsträger zahlen zusätzlich zum Arbeitsentgelt einen Beitrag an die KZVK. Es handelt sich um eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.

Seit dem 01.02.2016 werden die Mitarbeitenden mit einem Eigenanteil an der Umlage zur KZVK beteiligt. Diese Umlage setzt sich derzeit folgendermaßen zusammen: 4 % des Beitragssatzes zahlt der Anstellungsträger, 1,3 % zahlen Anstellungsträger und Mitarbeitende hälftig, also je 0,65 %.

Grundlage hierfür ist § 21 a der Dienstvertragsordnung, wonach die Mitarbeitenden sich an den vom Anstellungsträger zu entrichtenden Pflichtbeitrag zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung mit einem Eigenanteil am Pflichtbeitrag in Höhe von 50 v. Hundert des 4 v. Hundert ihres zusatzversorgungsfähigen Entgeltes übersteigenden Beitrags, höchstens jedoch zu einem Pflichtbeitrag von insgesamt 6 v. Hundert ihres zusatzversorgungsfähigen Entgeltes, beteiligen.

Der Verwaltungsrat der KZVK hat beschlossen, die Beiträge zum 01.01.2023 auf 6 % anzuheben. Damit erhöht sich auch der Eigenanteil der Mitarbeitenden zur Zusatzversorgungskasse um 0,13 % auf insgesamt 1 % des Beitrages. Der Anteil der Arbeitgeber erhöht sich zum 01.01.2023 auf insgesamt 5 %.

Da die im Punktemodell eingerechnete Verzinsung der Guthaben bei der derzeitigen Lage auf dem Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften ist, ist die Erhöhung des Umlagesatzes notwendig geworden, um die Leistungszusage aus der Zusatzversorgungskasse dauerhaft erfüllen zu können.