Inflationsausgleichsgeld - nun für alle nach TV-L eingruppierten Beschäftigten
Am 26.01.2024 hat die Arbeits- und dienstrechtliche Kommission beschlossen, dass auch den Beschäftigten, die ihr Entgelt nach der Tabelle des TV-L erhalten (alle Mitarbeitenden, die nicht im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind) die Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird.
Näheres ist dem ADK-Info zu entnehmen.