Neue Corona-Regelungen ab 11.01.2021
Mit der Verschärfung des Lockdowns, der aktuell bis 14.02.2021 verlängert wurde, ist die Maßnahme C für die Kitas angeordnet. Als Träger hat der Stadtkirchenverband und die MAV mit dem Mitarbeiterbrief Nr. 4 vom 12.11.2020 bereits dafür Regelungen getroffen. Dies bedeutet insbesondere, dass Mitarbeitende aus den Risikogruppen nicht in den Kindertagesstätten einzusetzen sind und Aufgaben im Homeoffice erledigen. Dies muss erneut mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.
Mitarbeitende, die auf Grund des Notbetriebes im Rahmen von Maßnahme C nicht im vollen Umfang ihrer Arbeitszeit in der Kindertagesstätte eingesetzt oder im Homeoffice sind, bauen noch vorhandene Mehr- und Überstunden ab. Minusstunden dürfen nicht aufgebaut werden.
Der Einsatz der Mitarbeitenden in den Notgruppen sollte auf das Notwendigste beschränkt sein und im Wechsel mit den Mitarbeitenden erfolgen, die Aufgaben im Homeoffice erledigen, weil sie derzeit nicht im Notgruppendienst benötigt werden.
Zur Minimierung der Infektionsketten sollen sich so wenig Personen wie möglich in der Einrichtung aufhalten, deshalb sind sonstige Arbeiten in der Kindertagesstätte (Grundreinigung, Aufräumen) nicht zielführend.
Neu ist die Auflage, dass alle Personen im Hortbereich Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, bis auf die Kinder bis zum Schulbeginn. (Siehe Corona-Verordnung Niedersachsen § 13 Absatz 2) Eine Ausnahme ist nur erlaubt, wenn der Mindestabstand gewahrt bleibt.
Zum Thema Recht auf Homeoffice und anderen Arbeitsschutzfragen gibt ein Link der Bundesregierung Auskunft.
Mitarbeiterbrief Nr. 4 (vom 12.11.2020)
FAQ zu Kita (wird als Link ständig aktualisiert)
BMAS - FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (vom 20.01.2021)
Hygieneplan (vom 10.01.2021)
Schreiben des Kultusministeriums zu Kitas (vom 07.01.2021)
Brief des Kultusministers Tonne an die Kita-Fachkräfte vom 8. Januar 2021
Niedersächsische Verordnung Corona (vom 22.01.2021)
Erste Fragen und Antworten zur Verordnung vom 8. Januar 2021