Zuständigkeiten
Die Gesamtmitarbeitervertretung ist der Zusammenschluss der drei Mitarbeitervertretungen aus den Amtsbereichen und der Mitarbeitervertretung aller beim Stadtkirchenverband beschäftigten Mitarbeitenden. Das gemeinsame Gegenüber ist der Stadtkirchenvorstand.
In allen Angelegenheiten, die mehr als eine einzelne Mitarbeitervertung betreffen, ist die Gesamtmitarbeitervertretung zuständig. Dies sind z.B. die beratende Mitarbeit in Ausschüssen, Entsendung von Mitarbeitenden in den Stadtkirchentag, Mitwirkung an der Aufstellung des Stellenrahmenplanes, Abschluss von Dienstvereinbarungen und regelmäßige Austauschgespräche mit Vertretern des Stadtkirchenvorstandes.