Archiv 2020

Informationen aus den Mitarbeitervertretungen

Weihnachtsgruß der Mitarbeitervertretung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein anstrengendes Jahr neigt sich dem Ende. Für Alle war es verbunden mit Sorge und Ängsten um die eigene Gesundheit, sowie den der Familie. In all unseren Arbeitsbezügen mussten wir uns zusätzlich en Herausforderungen durch die Corona-Krise stellen. Vieles musste von heute auf morgen geregelt werden, ob in den Kindertagesstätten, vor Ort in den Kirchengemeinden, in der Verwaltung und all den anderen Stellen an denen Kolleginnen und Kollegen tätig sind.

Solidarisch haben wir es gemeinsam gemeistert.

Umso mehr wünschen wir euch allen eine entspannte, besinnliche, kraftschöpfende und regenerierende Weihnachtszeit.

Ausblick in das neue Jahr:

Im April 2021 steht eine neue MAV-Wahl an.

Damit verbunden möchten wir euch/dich gewinnen zu kandidieren. Es wird keine Amtsbereichs-MAV mehr geben, sondern eine „Große“ für den Ev.-luth. Stadtkirchenverband und allen dazugehörenden Kirchengemeinden. Es ist wichtig, dass wir aus allen Berufsgruppen Kolleginnen und Kollegen finden, die sich dafür aufstellen lassen.

Alle Informationen zu den Wahlen werden auf der Extraseite MAV-Wahlen 2021 zu finden sein.

Kommt gut ins neue Jahr und bleibt vor allem gesund.

Eure Mitarbeitervertretung

Testung auf Coronaviren für KiTa-Beschäftigte

Eine wichtige Forderung von vielen Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten, auf Kostenübernahme einer Testung ohne konkrete Anordnung einer Quarantäne, ist ab sofort möglich. Dies gibt ein Stück Sicherheit für die Begegnungen in der Weihnachtszeit mit risikobelasteten Angehörigen, da die evangelischen Kindertagesstätten bis 23.12.2020 aufbleiben müssen.

Näheres ist dem Schreiben des Trägers zu entnehmen:

Coronatestung vor Weihnachten/Neujahr

Corona-Prämie und Fahrradleasing beschlossen

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) sind am 10. Dezember 2020 viele Beschlüsse gefasst worden. Unter anderem ist die Auszahlung einer Corona-Prämie noch im Dezember 2020 für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst nun rechtskräftig. Zudem ist es ab 1.4.2021 über eine Dienstvereinbarung möglich, ein Jobrad über eine Entgeldumwandlung zur Verfügung zu bekommen. Entsprechende Verhandlungen werden wir dazu aufnehmen. Informationen dazu und die weiteren Beschlüsse sind dem ADK-Info der Arbeitnehmerseite sowie der gemeinsamen Presserklärung zu entnehmen:

ADK-Info 3/2020

Presseerklärung Landeskirche Hannover zum ADK-Abschluss 10.12.2020

Absage der Woche der offenen Tür

In Anbetracht der steigenden Zahlen von positiv getesteten Corvid-19-Betroffenen wird die Woche der offenen Tür vom 9. bis 13. November 2020 in den MAV-Räumlichkeiten abgesagt. Damit soll dem begründeten Appell nachkommen werden, jede nicht dringend benötigen Kontakte in den nächsten Wochen zu minimieren. Natürlich darf die MAV weiterhin nach Terminabsprache von Mitarbeitenden aufgesucht werden, die eine Beratung benötigen.

Woche der offenen MAV-Tür

Rühmkorffstr. 1

Vom 9. -13. November 2020 laden die Mitarbeitervertretungen der drei Amtsbereiche und des Stadtkirchenverbandes Jede und Jeden ein, die neuen gemeinsamen Räumlichkeiten der MAV in der Rühmkorffstr. 1 kennenzulernen. Gerne wollen wir über unsere Arbeit als Interessensvertretung für alle Beschäftigten ins Gespräch kommen. Dabei wollen wir auch Mut machen, sich für die kommenden MAV-Wahlen 2021 zu engagieren und sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen zu lassen. Unter den Bedingungen der Corona-Hygienemaßnahmen können nicht viele Personen gleichzeitig anwesend sein, deshalb bitten wir um Anmeldung unter Tel. 3673170 oder eine Mailnachricht. Wir freuen uns, wenn viele diese Einladung nutzen und für etwa eine Stunde vorbeischauen.

Einladung an alle Mitarbeitenden

Respekt am Arbeitsplatz

Seit August 2020 gibt es die Dienstvereinbarung zum partnerschaftlichen und respektvollen Umgang am Arbeitsplatz. Manche fragen sich, braucht man das überhaupt, und dann auch noch bei Kirche?

Ja, man braucht so eine Vereinbarung.

In ihr stecken wichtige Informationen, was für ein Verhalten am Arbeitsplatz gewünscht ist, keine Diskriminierung, kein Mobbing, keine sexuelle Belästigung oder gar sexueller Missbrauch, eben kein Verstoß gegen die Menschenwürde. Solche Verhaltensweisen sind unvereinbar mit dem Selbstverständnis des Ev. Luth. Stadtkirchenverbandes und seinem Begriff von Dienstgemeinschaft. Und doch kommt es immer mal wieder vor.

In der abgeschlossenen Dienstvereinbarung ist eine Regelung über das Verfahren getroffen, was bei Verstößen jeweils zu tun ist.

Dienstvereinbarung zum partnerschaftlichen und respektvollen Umgang am Arbeitsplatz

Dienstvereinbarung zum Homeoffice

Für die Mitarbeitenden in der Stadtkirchenkanzlei besteht seit 1. August 2020 eine veränderte Dienstvereinbarung zum Thema Homeoffice, verbunden mit einer Mustervereinbarung über alternierende Telearbeit bis zu 60% der Arbeitszeit die dienstlichen Tätigkeiten von zu Hause zu erledigen. Damit wird ein Beitrag für eine zeitliche und räumliche Flexibilisierung ermöglicht, sowie eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie zu erreichen.

Dienstvereinbarung Homeoffice

Mustervereinbarung über alternierende Telearbeit

Ab 1. August sind alle Mitarbeitervertretungen in gemeinsamen Räumlichkeiten

Zukünftig wird es im Kirchenkreis Stadtkirchenverband Hannover nur noch eine MAV geben. Bereits jetzt hat sich die Gelegenheit ergeben, dass alle vier bestehenden Mitarbeitervertretungen eine Bürogemeinschaft bilden können und sich so auf die gemeinsame Zeit der Zusammenarbeit vorbereiten können. In den ersten Monaten des Jahres 2021 finden dann Neuwahlen statt und die neugewählte MAV kann ab 1. Mai ohne organisatorische Schwierigkeiten die Vertretungsarbeit für alle Beschäftigten in Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Stadtkirchenkanzlei und Einrichtungen des Stadtkirchenverbandes aufnehmen.

Die neuen Kontaktdaten zum Aushängen

Anforderungen an die Mitarbeitenden während der Zeit der Corona-Pandemie (aktualisiert am 23.06.2020)

Nachdem in den letzten Wochen viele betriebliche Tätigkeiten auf ein Mindestmaß zurückgefahren wurden, sollen nun in verschiedenen Phasen wieder die zu erledigenden beruflichen Aufgaben in den jeweiligen Einrichtungen aufgenommen werden. Manche waren im Home-Office tätig und müssen nun wieder vor Ort arbeiten. Es gibt zum Gesundheitsschutz verschiedene Maßnahmen, die einzuhalten sind. Manches sind zwingend vorgeschriebene Verhaltensweisen, anderes sind freiwillige Empfehlungen.

Als Mitarbeitervertretung sind wir in Fragen des Gesundheitsschutzes und in den Anordnungen für das Verhalten am Arbeitsplatz mit zuständig. Deshalb stehen wir hier im regelmäßigen Austausch mit dem Arbeitgeber. Selbstverständlich kümmern wir uns, wenn es Fragen aus der Mitarbeiterschaft gibt, wie die ergriffenen Maßnahmen zu verstehen sind oder was noch konkreter zu regeln ist, damit mögliche Gefährdungen vermieden werden, soweit es nach besten Erkenntnissen möglich ist. Gleichzeitig sollen natürlich die zu erledigen Aufgaben nach und nach wieder auf das normale Maß zurückgeführt werden.

Seit dem 22.06.2020 gilt eine neue Phase in vielen Bereichen, insbesondere in den Kindertagesstätten hat ein "eingeschränkter" Normalbetrieb begonnen.

Der Stadtkirchenverband hat für die Mitarbeitenden in seinen KiTa-Einrichtungen in Absprache mit der MAV einen neuen Brief Nr. 3 herausgegeben.

Als Orientierung sind hier einige Dokumente zu finden, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu beachten haben oder hilfreich sind, sich zu schützen:

Link zu den Seiten der Landeskirche Hannover zur Corona-Pandemie

Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (gültig ab 22.06.2020)

Niedersächsischer Corona-Hygienerahmenplan für Kindertagesstätten ab 12.06.2020

Corona-Gefährdungsbeurteilung für Kitas im Stadtkirchenverband

Checkliste für Hygienemaßnahmen in Kindertagesstätten ab 22.06.2020

Vergleich der Hygienemaßnahmen für KiTas mit der alten Anordnung

Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS) informiert zu Corona

Hygieneschutzkonzept/Handlungsanforderungen für Kitas des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes bis zum Ende der Notgruppenzeit während der Covid-19-Pandemie

Hygiene-Konzept im Rahmen der aktuellen Covid-19-Pandemie für die Stadtkirchenkanzlei ab 20.Juli 2020

Hygiene-Konzept im Rahmen der aktuellen Covid-19-Pandemie für die Stadtkirchenkanzlei ab 20.Mai 2020

FAQ für Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen

Arbeitszeitregelungen im Bereich der Kindertagessstätten während der Corona-Pandamie

Immer wieder fragen Mitarbeitende aus den Kindertagesstätten, ob sie bei der Freistellung von der Arbeit ihre Mehrarbeitsstunden oder Urlaub nehmen müssen oder ob sie gar Minusstunden aufbauen müssen. Hierzu hat als Vorsitzender des Kindergartenausschusses Herr Superintendent Schmidt  in einem Brief an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine klare Antwort gegeben. Gleichzeitig dankt er  für den schwierigen Einsatz in dieser Zeit,  ob im Einsatz in den Notgruppen oder im Home Office.

Osterbrief von Superintendent Karl-Ludwig Schmidt

Kurzarbeit während der Corona-Pandemie in der Kirche in Verhandlung

Derzeit gib es noch keine Arbeitsrechtsregelung für Kurzarbeit. Für Bereiche, die Eigenwirtschaftlich tätig sind, finden derzeit Verhandlungen in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der niedersächsischen  Kirchen über die Anwendung des aktuell abgeschlossenen Tarifwerkes "Covid-19" aus dem öffentlichen Dienst statt. Näheres ist dem ADK-Info 1-2020 und einer Pressemitteilung der Landeskirche Hannover zu  entnehmen.

ADK-Info 1-2020

Link der Presseerklärung

 

Maßnahmen zur Verminderung der Ausbreitung des Coronavirus

In allen Bereichen des täglichen Lebens kommt es nun für die kommenden Wochen zu Einschränkungen, die auch die Tätigkeiten beim Arbeitgeber Kirche betreffen. Inzwischen sind viele Kindertagesstätten im Bereich des Stadtkirchenverbandes geschlossen oder es wird ein Notbetrieb mit wenig Personal aufrecht erhalten. Die Stadtkirchenkanzlei ist ab heute den 19. März  geschlossen. In allen Kirchen und Gemeindehäusern finden keine Gottesdienste und Veranstaltungen mehr statt. Wer kann, soll in Abssprache mit  seiner Dienststellenleitung zu Hause berufliche Arbeiten erledigen oder zumindest weiter über Telefon und Mail erreichbar sein.

Dies gilt auch für die Arbeit der Mitarbeitervertretung. Wir sind zur Zeit nicht mehr im MAV-Büro anzutreffen, können aber weiterhin jederzeit auf Mail-Anfragen reagieren. Die Handynummern einiger MAV-Mitglieder unter der Rubrik "Eure Vertreter" sind in dringenden Fällen zur persönlichen Kontaktaufnahme nutzbar.

Viele Fragen und Anweisungen, die die derzeitige Arbeitssituation der kirchlich Beschäftigten betreffen,  werden in den folgenden Links beantwortet:

Seite der Landeskirche Hannover zum Umgang in der Coronakrise

20 Arbeitsrechtliche Fragen und Antworten (aus der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche)

Wir wünschen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie gesund die Zeit überstehen und sich den Umständen entsprechend umsichtig und vorsichtig verhalten.