Übernahme Tarifabschluss TV-L in der ADK beschlossen
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) sind am 12.12.2019 die Regelungen beschlossen worden, die nach dem Tarifabschluss vom 02.03.2019 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) gelten. Für den kirchlichen Bereich gelten damit auch die kircheneigenen abweichenden Regelungen bei den Jahressonderzuwendungen, die nun nicht mehr pauschal um 12 % gekürzt sind, sondern in neuen festen Prozentangaben für die kommenden Jahren auf dem Niveau der Zahlungen im Jahr 2018 eingefroren bleiben.
Damit ist die bislang unter Vorbehalt stehende Auszahlung der Gehälter aufgehoben und die nächste Stufe der Gehaltserhöhung zum 01.01.2020 um 3,12 %, mindestens aber 90 €, zur Auszahlung frei gegeben. Da die Jahressonderzuwendung im November 2019 zu gering ausgezahlt wurde, bekommen alle Beschäftigten, die nicht dem Sozial- und Erziehungsdienst nach den Regelungen der Entgeltordnung des TVöD zugeordnet sind, noch eine kleine Nachzahlung im nächsten Jahr.
Mitarbeitende, die seit dem 01.01.2019 ausgeschieden sind, können noch einen schriftlichen Antrag bei ihrem früheren Anstellungsträger auf Auszahlung der ihnen entgangenen Gehaltsnachzahlungen stellen. In diesen Fällen ist die einjährige Ausschlussfrist bis zum 30.06.2020 verlängert.
Weitere Informationen zu den Verhandlungen und den Ergebnissen können bei den Arbeitnehmerorganisationen in der ADK eingeholt werden:
Kirchengewerkschaft Niedersachsen
Pressemitteilung über Abschluss ADK
Beschlüsse der ADK vom 12.12.2019 zur Anwendung des TV-L
Tarifvertrag TV-L vom 2. März 2019