Archiv 2019

Informationen aus den Mitarbeitervertretungen

Übernahme Tarifabschluss TV-L in der ADK beschlossen

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) sind am 12.12.2019 die Regelungen beschlossen worden, die nach dem Tarifabschluss vom 02.03.2019 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) gelten. Für den kirchlichen Bereich gelten damit auch die kircheneigenen abweichenden Regelungen bei den Jahressonderzuwendungen, die nun nicht mehr pauschal um 12 % gekürzt sind, sondern in neuen festen Prozentangaben für die kommenden Jahren auf dem Niveau der Zahlungen im Jahr 2018 eingefroren bleiben.

Damit ist die bislang unter Vorbehalt stehende Auszahlung der Gehälter aufgehoben und die nächste Stufe der Gehaltserhöhung zum 01.01.2020 um 3,12 %, mindestens aber 90 €, zur Auszahlung frei gegeben. Da die Jahressonderzuwendung im November 2019 zu gering ausgezahlt wurde, bekommen alle Beschäftigten, die nicht dem Sozial- und Erziehungsdienst nach den Regelungen der Entgeltordnung des TVöD zugeordnet sind, noch eine kleine Nachzahlung im nächsten Jahr.

Mitarbeitende, die seit dem 01.01.2019 ausgeschieden sind, können noch einen schriftlichen Antrag bei ihrem früheren Anstellungsträger auf Auszahlung der ihnen entgangenen Gehaltsnachzahlungen stellen. In diesen Fällen ist die einjährige Ausschlussfrist bis zum 30.06.2020 verlängert.

Weitere Informationen zu den Verhandlungen und den Ergebnissen können bei den Arbeitnehmerorganisationen in der ADK eingeholt werden:

Kirchengewerkschaft Niedersachsen

VKM Hannover

Pressemitteilung über Abschluss ADK

Beschlüsse der ADK vom 12.12.2019 zur Anwendung des TV-L

Tarifvertrag TV-L vom 2. März 2019

Entgelttabellen TV-L 2019-2021

Entgelttabellen Plege TV-L 2019-2021

Beschlüsse der Landessynode Hannover zur Übernahme des MVG-EKD und eines neuen Mitarbeitendengesetzes ab 1. Januar 2020

Wie bereits mitgeteilt, sind wir als Mitarbeitervertretung (MAV) noch ein Jahr länger im Amt und die Neuwahlen finden erst im 1. Quartal 2021 statt. Mit den Beschlüssen der hannoverschen Landeskirche am 29. November sind nun auch die gesetzlichen Grundlagen für diese verschobenen Wahlen geschaffen. Mit dem neuen Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) haben nun in ganz Deutschland alle Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ab 01.01.2020 ein gleichlautendes Mitarbeitervertretungsgesetz als gemeinsame Basis.

Das MVG-EKD hat an verschiedenen Stellen Öffnungsklauseln, die jede Landeskirche mit Anwendungsgesetzen näher ausgestalten kann, so kann die Bildung der MAVen auf Kirchenkreisebene festgeschrieben sein oder die Wählbarkeit von Mitgliedern der MAV auf die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche beschränkt sein. Letzteres ist in dem Anwendungsgesetz der Landeskirche Hannover nicht vorgesehen, womit jeder Mitarbeitende künftig für die MAV zur Wahl vorgeschlagen werden kann.

Bei Rechtsstreitigkeiten ist nun nicht mehr die Schiedsstelle nach dem alten MVG-Konf zuständig, sondern ein Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten, dessen Zuständigkeit in einem eigenen Gerichtsgesetz geregelt ist.

Mit dem Mitarbeitendengesetz (MG) sind die Anstellungs- und Einstellungsvoraussetzungen für alle privatrechtlichen Beschäftigten in den kirchlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes geregelt. Erstmalig sind in diesem Gesetz die unterschiedlichen Anforderungen über eine Kirchenmitgliedschaft definiert. Dies bedeutet auch eine Öffnung für Beschäftigungen, bei denen Mitarbeitende nicht zwingend einer christlichen Kirche angehören müssen und welche Folgen ein Kirchenaustritt hat.

Hier die in der Landessynode eingebrachten Aktenstücke mit den Gesetzestexten:

MVG-EKD

Neuordnung Mitarbeitervertretungsrecht und Gerichtsbarkeit (Aktenstück Nr. 104 A)

Mitarbeitendengesetz (Aktenstück Nr. 97 B)

Rückwirkende Verbesserungen im Kita-Bereich des Stadtkirchenverbandes

Die Mitarbeitervertretung hat sich seit drei Jahren dafür eingesetzt, dass die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger bzw. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten in ihrer Eingruppierung mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten anerkannt werden, wie dies vor der Überleitung in den TVöD in der Dienstvertragsordnung anerkannt war. Konsequent haben wir die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 seit 1.1.2017 verweigert und nunmehr mit schriftlichem Urteil der Schiedsstelle (kirchliches Gericht) im November 2019 in allen 28 verhandelten Fällen bestätigt bekommen. Dies bedeutet für die Betroffenen den Anspruch auf Nachzahlung des Differenzbetrages zur richtig festgestellten Eingruppierung S 4 TVöD seit Einstellungs- bzw. Überleitungsdatum.

Bei weiteren ca. 20 Mitarbeitenden in 2018 hat der Stadtkirchenverband keine Zustimmungsersetzung bei der Schiedsstelle beantragt und wird auch hier mit Bezug auf das Schiedsstellenurteil eine Nachzahlung vornehmen. Alle anderen Mitarbeitenden im Zweit- und Drittkraftbereich, die nicht selber geklagt haben, bekommen nun zumindest rückwirkend zum 1.1.2019 die Höhergruppierung in die S 4 und damit die Anerkennung, dass bei Ihnen schwierige fachliche Tätigkeiten vorliegen und diese nun auch abverlangt werden.

Die Finanzierung hierfür ist nun durch den inzwischen abgeschlossenen neuen Vertrag mit der Stadt Hannover gesichert, der zudem nun auch allen Erzieherinnen und Erziehern im Zweitkraftbereich die ihrer Qualifikation entsprechenden Eingruppierung in eine S 8a rückwirkend eröffnet. In Erschwerniskitas (13 Einrichtungen im Stadtkirchenverband) erhalten Erzieherinnen und Erzieher ebenfalls ab 1.1.2019 eine Eingruppierung nach S 8b, da hier das Merkmal von besonders schwierigen Tätigkeiten anerkannt ist.

Die betroffenen Mitarbeitenden bekommen diese Nachzahlungen mit der Gehaltszahlung Dezember 2019 oder spätestens im Januar 2020. Durch weitere Bestandteile des neuen Vertrages mit der Stadt Hannover sollte sich die Vertretungssituation ab dem nächsten Jahr verbessern und die umfassende Sanierung aller kircheneigenen Kitagebäude in den kommenden 10 Jahren sichergestellt sein. Vieles hängt natürlich davon ab, geeignetes Personal zu finden.

Es bleiben aber noch Bereiche offen, bei denen noch Verbesserungen zu erzielen sind. Für den technischen Bereich mit Reinigung und Küchenbetrieb fehlt es an zusätzlichen Vertretungskräften und es muss dringend überall dort, wo es keine ständigen stellvertretenden Leitungen gibt, diese Eingruppierung wieder zur Anwendung kommen. Mitarbeitende bekommen ansonsten für ihre Bereitschaft die Leitung in Abwesenheit zu vertreten keinerlei finanzielle Anerkennung.

Als Eure Mitarbeitervertretung setzen wir uns weiter für Verbesserungen ein und verhandeln mit den Verantwortlichen.

Beratung für Mitarbeitende im Stadtkirchenverband

Der Stadtkirchenvorstand hat mit dem Ev. Beratungszentrum des Diakonischen Werkes Hannover eine Vereinbarung über die Kostenübernahme von Klärungsgesprächen in Krisensituationen abgeschlossen. Jede und jeder Beschäftigte kann so mit der Beratungsstelle Kontakt aufnehmen, z.B. bei

  • Psychischen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz
  • Der Klärung von beruflichen Konflikten
  • Privaten Themen, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen
  • Der Positionierung zu schwierigen Arbeitsfeldern

Die Unterstützung durch das qualifizierte Team des evangelischen Beratungszentrums erfolgt für den Arbeitgeber anonym und schließt bis zu drei Gesprächstermine ein.

Kontakt:

Ev. Beratungszentrum

Oskar-Winter-Str. 2

30161 Hannover

Tel.: 0511 / 625028

Ev.beratungszentrum.hannover@dw-h.de

Geteilter Dienst

Immer wieder stellen sich kirchliche Beschäftigte die Frage, ob es zulässig ist, dass man nach einer Pause, die deutlich länger ist als es das Arbeitszeitgesetz vorschreibt, nochmals zum Dienst verpflichtet werden kann. Beispielsweise eine Erzieherin, deren Betreuungszeit in der Kindertagesstätte um 15:00 Uhr endet und die um 17:30 Uhr nochmals zur Teambesprechung in die Kita kommen muss oder ein Küster, welcher an einem Arbeitstag, der für ihn morgens um 8:30 Uhr beginnt und abends um 22:00 Uhr endet, 4 Arbeitszeitunterbrechungen hat. Immer wird die Arbeitszeit so gestückelt, dass eine sinnvolle Freizeitgestaltung deutlich erschwert bis unmöglich gemacht wird. Verständlicherweise sind viele Kolleginnen und Kollegen davon wenig begeistert, ergeben sich doch zusätzlich zur Zerstückelung der Freizeit Fahrtkosten durch die mehrmalige Anfahrt zum Arbeitsplatz.

Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen hat eine Stellungnahme zur Zulässigkeit von „geteiltem Dienst“ als Hilfestellung für die Behandlung dieses Themas erstellt. Im Rahmen dieser Stellungnahme werden die rechtlichen Grundlagen der nach dem Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Ruhepausen und Ruhezeit erläutert, sowie die Unterscheidung gegenüber dem geteilten Dienst verdeutlicht.

Als Mitarbeitervertretungen üben wir unser Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeit inklusive der Pausen aus (Dienstplangestaltung). Dabei gilt es geteilte Dienste, soweit betrieblich möglich, zu verhindern. Bei Unklarheit über die Rechtmäßigkeit von längeren Unterbrechungen der Arbeitszeit wendet Euch bitte an uns.

Alles Weitere hierzu findet ihr in der

Stellungnahme des Gesamtausschusses.

Bericht von der Mitarbeiterversammlung am 2. Juli 2019

Über 200 Mitarbeitende des Stadtkirchenverbandes Hannover hatten sich am Dienstag, den 2. Juli 2019 von 14-16 Uhr in der Auferstehungskirche in Döhren versammelt. Die Mitarbeitervertretung hat über seine Arbeit des vergangenen Jahres berichtet. Herr Stadtsuperintendent Heinemann, Herr Superintendent Schmidt und der Leiter der Stadtkirchenkanzlei Herr Bergen teilten Informationen und Einschätzungen zur Lage des Stadtkirchenverbandes mit. In Gruppen nach beruflichen Tätigkeitsfelden wurde sich über Wünsche und Fragen zu einer Personalentwicklung ausgetauscht und die gesammlten Stichworte mit einer Punktebewertung gewichtet.

Berichte und Ergebnisse sind den einzelnen Dokumenten zu entnehmen

Protokoll der Mitarbeiterversammlung

Bericht der Mitarbeitervertretung

Statistik 2018-2019

Entgelttabelle TV-L 2019

Stichwortsammlung Personalentwicklung mit Punktegewichtung

Mitarbeiterversammlung Staki

Alle Mitarbeitenden des Stadtkirchenverbandes sind zur diesjährigen Mitarbeiterversammlung am

Dienstag, den 2. Juli 2019 von 14.00 - 16.00 Uhr

in die Auferstehungskirche in Döhren, Helmstedter Str. 59

eingeladen. Themenschwerpunkt wird Personalentwicklung sein: Welche Maßnahmen in der Kirche wünschen sich Mitarbeitende?

Neben dem Tätigkeitsbericht der Mitarbeitervertretung wird Herr Stadtsuperintendent Hans-Martin Heinemann seinen letzten Bericht für die Dienstgeberseite halten, da er im Herbst 2019 in den Ruhestand eintritt.

Alle Mitarbeitende erhalten dazu in den nächsten Tagen folgendes Einladungsschreiben:

Einladung-Mitarbeiterversammlung

Neuer Tarifabschluss im TV-L ab 2019

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission der Kirchen in Niedersachsen (ADK) hat am 8. Mai 2019 grundsätzlich die Absicht bekundet, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst rückwirkend ab 01.01.2019 für alle Beschäftigten zu übernehmen, die nach den Entgeltgruppen des TV-L entlohnt werden. Näheres dazu steht in den Informationen der Arbeitnehmerorganisationen:

ADK-Info-1-2019-1

ADK-Info-1-2019-Ergänzungen