Die gemeinsame Homepage der Mitarbeitervertretungen

des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover und

des Diakonischen Werkes Stadtverband Hannover e.V.


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Tipps zum Arbeits- und Tarifrecht

 

Inhalt

 

Anspruch auf mehr Arbeit

Arbeitsbefreiung für Jugendarbeit

Arbeitsfrei am Heilig Abend und am Silvestertag

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Elterngeldrechner

Gleichstellungsrichtlinien

Reisekostenrecht

Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Zeugnisse

 

 

Anspruch auf mehr Arbeit

Arbeitgeber müssen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit aufstocken wollen, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegenstehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so steht dem Arbeitnehmer ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit zu (§ 9 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, TzBfG) (BAG, Urteil vom 08.05.2007 - Az: 9 AZR 874/06).

 

 

Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Jugendarbeit

Den in der Jugendpflege und im Sport ehrenamtlich tätigen Leitern von Jugendgruppen und deren Helfern (Jugendgruppenleitern), die bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt sind, ist unter bestimmten Voraussetzungen  Arbeitsbefreiung zu gewähren. Nachzulesen ist dies auf der Homepage des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit im Bereich Themen. Die Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports.

 

 

Heilig Abend und Silvester grundsätzlich arbeitsfrei

Grundsätze lassen in der Regel aber auch Ausnahmen zu. Dies gilt auch für die Arbeitsbefreiung am Heilig Abend und am Silvestertag. In den tariflichen Regelungen heißt es dazu:

Soweit die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird an dem Tage vor dem ersten Weihnachtsfeiertag und vor Neujahr jeweils ganztägig Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung erteilt.

Dem Mitarbeiter, dem diese Arbeitsbefreiung aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht erteilt werden kann, wird an einem anderen Tag entsprechende Freizeit unter Fortzahlung der Vergütung erteilt.

Tarifregelung: § 16 BAT für Angestellte / § 16 MTArb für Arbeiter/innen

 

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Angestellte eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden allgemeinen Arbeitstag der Dienststelle oder des Betriebes vorzulegen .... weiter

 

 

Elterngeld

Einen Elterngeldrechner hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Internetadresse: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner eingestellt. Allgemeine Hinweise zum Elterngeld und zur Elternzeit finden Sie hier.

Gleichstellungsrichtlinien

Richtlinien zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern

in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, in der Fassung vom 1. Januar 2000:

Im Rahmen des geltenden Rechts sollen in den Ämtern, Einrichtungen und Gliederungen der Landeskirche die folgenden Grundsätze berücksichtigt werden: .... weiter

 

 

Reisekostenrecht

Seit dem 01. September 2007 gelten neue Reisekostenbestimmungen in der Hannoverschen Landeskirche. Das Landeskirchenamt hat mit seiner Rundverfügung G 6 / 2007 die Neuregelungen bekannt gegeben. Der Umfang der Vorschriften ist verschlankt worden. Nunmehr wird vielfach nur noch auf die Reisekostenbestimmungen des Öffentlichen Dienstes verwiesen. Für den Laien wird die Suche nach den entsprechenden Vorschriften dadurch nicht einfacher.

Eine wesentliche materiell-rechtliche Änderung hat sich in Bezug auf die Ausschlussfristen ergeben. Ansprüche auf Reisekostenvergütung müssen nunmehr innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden (bislang 12 Monate). Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Dienstreise. Reisekosten, die nicht innerhalb der Frist geltend gemacht werden, verfallen und können nicht mehr erstattet werden. Für die Geltendmachung der Reisekosten für Dienstreisen, die vor dem 01. September 2007 begonnen haben, gilt noch die Frist von 12 Monaten.

Eine weitere Änderung in den Bestimmungen hat sich hinsichtlich der Frage des zu benutzenden Verkehrsmittels ergeben.  Bei der Prüfung, ob die Dienstreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Privat-PKW unternommen wird, ist nunmehr auch die Frage der Wahrnehmung von Familienpflichten mit zu berücksichtigen. Kann also die Kinderbetreuung bei Benutzung Öffentlicher Verkehrsmittel nicht sichergestellt werden, weil man z. B. zu spät nach Hause kommt, muss die Benutzung des Privat-PKW genehmigt werden. Bei der Prüfung soll allerdings ein strenger Maßstab angelegt werden.

 

Bestimmungen zum Reisekostenrecht:

Rundverfügung G 6 / 2007

Reisekostenbestimmungen der Landeskirche

Gemeinsames Wegstreckenentschädigungsgesetz - WEG

Wegstreckenentschädigungsverordnung - WEVO

 

Bundesreisekostengesetz

Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz

 

 

Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen bzw. Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen können sich auf den Sonderkündigungsschutz berufen, wenn ihre Behinderung bereits offiziell anerkannt ist oder aber wenn ihr Antrag auf Anerkennung mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt worden ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. BAG-Urteil vom 1. März 2007 - 2 AZR 217/06

 

Bei Nachfragen zum Thema Schwerbehinderung ist Ansprechpartner für den Bereich der übergemeindlichen Einrichtungen des Stadtkirchenverbandes und die Einrichtungen des Diakonischen Werkes Stadtverband Hannover e.V. :

Herr Henning Ohlendorf

 

 

Zeugnisse

beinhalten in der Regel Allgemeinformulierungen, wie z. B. "Herr A. bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen". Was hinter solchen Formulierungen steckt und wie sie zu bewerten sind, lässt sich hier nachlesen.

Dazu eine nicht ganz so ernst zu nehmende Alternative zu Zeugnisformulierungen.

 

 

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Schuldnerberatung für Mitarbeitende

Schuldnerberatung für Mitarbeitende

 

 

Gewaltpräventionsstelle des Diakonischen Werkes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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