Gemeinsame Mitarbeitervertretung

Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover und Diakonisches Werk Stadtverband Hannover e.V.


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Unterlagen

Stadtkirchenverband

1. Bericht AG Zukunft

Einsparvolumen

Masterplan ÜFES

Masterplan Gemeinden


Masterpl. Ü Ergänzung

Stellenplanvolumen 2009

Eingaben

 

 

 

Stellenplanung 2009 - 2012

 

04.05./07.05.2007

Der Stadtkirchentag hat am 02.05. die Masterpläne zur weiteren Beratung auf den Weg gebracht.

Die übergemeindlich-funktionalen Einrichtungen und die Kirchengemeinden sind nunmehr aufgefordert, bis zum 21.05.07 Rückmeldung zu den Vorschlägen einzureichen. Auf welche Punkte sich die Eingaben beschränken, können in der am 02.05. zur Stadtkirchentagssitzung verteilten Tischvorlage nachgelesen werden *). Ebenso eine Ergänzung zu dem Steuerungselement der "Wiederbesetzungssperre".

*) Der zur Tischvorlage „Konkretisierung...“ gefasste Beschluss lautet abweichend von der Tischvorlage:
„Der Stadtkirchenvorstand wird gebeten, auf der Grundlage der Überlegungen zu den beiden Steuerungselementen „Wiederbesetzungssperre und Hannover-Regelung“ unter Berücksichtigung der Voten, die im Stadtkirchentag vorgetragen wurden, Verhandlungen mit dem Landeskirchenamt zu führen.“

Des weiteren werden die Gremien des Stadtkirchenverbandes aufgrund des "vorläufig" ermittelten Planungsvolumens (ca. 17,5 Mio. Euro ab 2009) erste Überlegungen für den Planungsprozess anstellen. Insbesondere sind dazu der Stellenplanungs- sowie der Finanz- und Bauplanungsausschuss des Stadtkirchenvorstandes gefordert.

 

Da der Stadtkirchenverband auch die Mitarbeitervertretung in die weiteren Überlegungen zum „Einsparprozess“ mit einbeziehen muss, bitten wir die Kolleginnen und Kollegen der betroffenen Einrichtungen, uns ihre Vorschläge zum Masterplan-Vorschlag auch zukommen zu lassen, damit wir diese für die anstehenden Gespräche mit den Gremien des Stadtkirchenverbandes entsprechend mit berücksichtigen können. Ihre Meinung, Ideen und Vorschläge sind uns äußerst wichtig!

 

Die MAV plant für den 23. Mai eine ganztägige Klausursitzung zu dem Thema. Wir wären dankbar, wenn uns die Vorschläge aus der Mitarbeiterschaft bis dahin zugehen könnten, entweder per E-Mail, telefonisch oder wenden Sie sich an das MAV Mitglied, das für ihre Einrichtung zuständig ist. Die Erreichbarkeit der einzelnen MAV Mitglieder und die Zuständigkeitsliste finden Sie auf unserer Internetsite.

 

 

25.04.2007

Rückläufige Kirchensteuereinnahmen hat die Landessynode dazu veranlasst, die Ausgabenseite des landeskirchlichen Haushaltes drastisch zu reduzieren. Über 80 Mio. Euro ist der Haushalt der Landeskirche geschrumpft mit der Folge, dass auch die Kirchengemeinden und übergemeindlich-funktionalen Einrichtungen des Stadtkirchenverbandes mit erheblich weniger Mitteln der Landeskirche auskommen müssen.

In der Umsetzung des Synodenbeschlusses wurde ein neues Stellenplanungs- und Finanzausgleichsrecht geschaffen, das den Planungsbereichen vor Ort weitere Vorgaben auferlegt. Um sich rechtzeitig auf die verändernden Bedingungen einstellen zu können, hat der Stadtkirchentag eine Arbeitsgruppe (AG Zukunft) eingesetzt, die Kriterien entwickeln und Prioritäten vorschlagen sollte.

In zwischenzeitlich vorgenommenen Berechnungen wurde ermittelt, dass der Stadtkirchenverband eine Einsparsumme von ca. 4,6 Mio. Euro bis Ende 2012 erbringen muss. Da bereits zum Beginn des Planungszeitraumes am 01.01.2009 ein erheblicher Teil der bis 2012 einzusparenden Summe von der Landeskirche nicht mehr zugewiesen wird, schlägt die AG Zukunft vor, schon zum 01.01.2009 die erste Einsparsummen umgesetzt zu haben.

 

Für die Sitzung des Stadtkirchentages am 02.05.2007 hat die AG Zukunft ein erstes Teilergebnis vorgelegt.

In zwei sog. "Masterplänen" werden Vorschläge aufgezeigt, an welcher Stelle Einsparungen erfolgen könnten, um das Planungsziel zu erreichen.

 

Im  Masterplan "übergemeindlich-funktionale Einrichtungen (ÜFES)" werden die unselbstständigen Einrichtungen des Stadtkirchenverbandes z.Zt. mit einer  Gesamteinsparsumme in Höhe von 1,5 Mio. Euro aufgelistet,

 

im Masterplan "Gemeinden" werden Vorschläge zur Reduzierung der Pfarr- und Diakonenstellen aufgeführt.

Der Vorschlag sieht eine

Reduzierung der Pfarrstellen von derzeit 80,4 Stellen auf neu 65,0 Stellen vor;

bei den Diakonenstellen geht der Vorschlag von einer Reduzierung von derzeit 45,24 auf 34,25 Stellen aus.

Diese Reduzierungsanteile beinhalten ein erstes rechnerisches Einsparvolumen von ca. 1,65 Mio. Euro.

 

Weitere Einsparungsvorschläge bis zum ermittelten Betrag von 4,6 Mio. Euro werden folgen.

 

Die Gesamteinsparsumme teilt sich auf in die Bereiche Personal- Bau- und Sachkosten, wobei der Hauptanteil den Personalkostenbereich ausmacht.

Die AG Zukunft betont, dass die erarbeiteten Masterpläne ein möglicher Umsetzungsvorschlag sei. Andere Umsetzungsvorschläge, die sich im Rahmen der erforderlichen Einsparung bewegen, würden in die weiteren Beratungen mit aufgenommen.

 

In den Vorschlägen der AG Zukunft sind auch bereits zwei Steuerungselemente enthalten, die zur besseren Umsetzung beitragen sollen.

Eine generelle Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten für alle Stellen (soweit dies zu finanziellen Einsparungen führt) und die sog. Hannover-Regelung, die eine Wiederbesetzung von Stellen ausschließlich mit Bewerbern zulässt, die aus dem Bereich des Stadtkirchenverbandes Hannover kommen.

 

Es ist zu erwarten, dass die erste Beratung am 02.05.07 im Stadtkirchentag aufgrund der aufgezeigten Änderungsvorschläge zu lebhaften Diskussionsbeiträgen führen wird.

Die Stadtkirchentagssitzung ist öffentlich! Wir empfehlen, die Sitzung zu besuchen. Es soll Gästen die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu stellen.

Die Sitzung des Stadtkirchentages findet im Haus der Evangelischen Jugend, Am Steinbruch 10, statt. Sitzungsbeginn ist um 17.00 Uhr.

 

Die Gesamtmitarbeitervertretung im Stadtkirchenverband sowie die einzelnen Mitarbeitervertretungen der Amtsbereiche (Kirchengemeinden) und des Stadtkirchenverbandes Hannover (Übergemeindliche Einrichtungen) werden mit den Entscheidungsgremien intensive Gespräche über die Umsetzungsvorschläge führen.

Dabei werden von MAV Seite alle Umsetzungsmöglichkeiten Vorrang haben, die betriebsbedingte Kündigungen vermeiden.

 

 

Unterlagen

Landeskirche

Finanzplanung

Rundverfg. K 1/2007

Zeitplan

Aktenstück 105A

105A Anlage 3

105D Anlage 3

Aktenstück 98

Aktenstück 98A