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Die gemeinsame Homepage der Mitarbeitervertretungen des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover und des Diakonischen Werkes Stadtverband Hannover e.V. |
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Arbeitsrecht
Sonstiges
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Das Arbeitsrecht für die Angestellten und Arbeiter/innen in der verfassten Kirche in Niedersachsen (Landeskirchen Hannover, Braunschweig, Oldenburg)
In den genannten Landeskirchen gilt neben dem TV-L (seit 01.01.2009) auch kircheneigenes Arbeitsrecht in Form der Dienstvertragsordnung (DienstVO), die durch die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) beschlossen wird und die Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes Land Niedersachsen ergänzen, ändern oder ersetzen. Das Diakonische Werk e.V. hat durch Beschluss festgelegt, dass das Arbeitsrecht der verfassten Kirche auch für die Mitarbeitenden des DW e.V. Anwendung finden soll. Somit bestehen für den Zuständigkeitsbereich unserer MAV einheitliche tarifrechtliche Bestimmungen. Die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen der kircheneigenen Bestimmungen sind im Mitarbeitergesetz (MG) geregelt, die tarifrechtlichen Bestimmungen finden sich in der Dienstvertragsordnung (DienstVO) sowie im BAT und MTArb. Für unseren kirchlichen Bereich in Niedersachsen gilt der neue Tarifvertrag für das Land Niedersachsen (TV-L) ab 01.01.2009. Bis zum 31.12.2008 fanden der Bundesangestellten Tarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiter/innen (MTArb) Anwendung. Die ADK hat in ihrer Sitzung am 10. Juni 2008 dazu entsprechende Beschlüsse gefasst.
Nähere Informationen inklusive der Textfassungen
der neuen Tarifwerke sind in der Rubrik
Informationen zur Entwicklung des neuen Tarifrechts und zu weiteren Beschlüssen in der ADK finden Sie in unserer Rubrik "Aus der ADK" oder/und "Aktuelles". Die dort eingestellten Informationen können jedoch nur soweit aktuell sein, wie uns die Informationen durch die Verhandlungsparteien der ADK zugänglich gemacht werden.
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Diakonenverordnung-Ausführungsbestimmungen
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