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Die gemeinsame Homepage der Mitarbeitervertretungen des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover und des Diakonischen Werkes Stadtverband Hannover e.V. |
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Arbeitsrecht
Sonstiges
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Die Dienstvertragsordnung (DienstVO)Auf die Beschäftigungsverhältnisse der Angestellten und Arbeiter/innen findet die Dienstvertragsordnung (DienstVO) Anwendung. Über die DienstVO sind die Regelungen der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes des Landes Niedersachsen (abgeändert) übernommen bzw. eigenständige kirchliche Regelungen eingeführt. Die DienstVO gilt in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, sowie in den Landeskirchen Hannover, Braunschweig und Oldenburg. Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (ADK) hat am 10. Juni 2008 ein neues Tarifwerk für die privatrechtlich beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschlossen. Mit Wirkung vom 01.01.2009 wird nicht mehr auf den BAT und den MTArb als tarifliche Bezugsnorm des öffentlichen Dienstes verwiesen, sondern auf den seit November 2006 im Land Niedersachsen geltenden TV-L. Mit dem neuen Tarifwerk werden die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder nach den Maßgaben der neu gefassten DienstVO und der Arbeitsrechtsregelung für Auszubildende und Praktikantinnen für den kirchlichen Bereich wirksam. Weitere Informationen über die von der ADK beschlossenen Tarifregelungen können auf unserer Seite
Die Dienstvertragsordnung in der jeweiligen Fassung ab 01.01.2009
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) in der jeweiligen Fassung ab 01.01.2009
Die Dienstvertragsordnung in der jeweiligen Fassung bis zum 31.12.2008
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